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AGB

01. Allgemeines
02. Verkaufspreise
03. Zahlungsbedingungen
04. Aufrechnung und Zurückbehaltung
05. Lieferungsverhinderung
06. Eigentumsvorbehalt
07. Versendungsgefahr
08. Gewährleistung
09. Haftung
10. Erfüllungsort, Salvatorische Klausel


01. Allgemeines

Die Firma WINSOLEnergy A. Ruhnke liefert ausschließlich zu nachstehenden Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch dann, wenn bei einem Geschäft auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
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02. Verkaufspreise

Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.

Wird jedoch eine längere Lieferfrist von mehr als 1 Monat ab dem Tag unserer Auftragsbestätigung vereinbart oder kann die Lieferung, aus vom Käufer zu vertretenden Gründen erst später als 1 Monate ab Auftragsbestätigung erfolgen, so gelten die aktuellen Preise am Tage der Auslieferung.
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03. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind vor Lieferung zu 90 Prozent abzugsfrei zur Zahlung fällig. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Es gelten keine mündlichen Absprachen, sie bedürfen der Schriftform und Bestätigung.

Wir berechnen bei Zahlungsverzug 4% Zinsen über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a., sowie eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 €. Für jede weitere Mahnung 10,00 €.

Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden alle unsere Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zu sofortiger Zahlung fällig. Zu weiteren Lieferungen sind wir nur gegen Vorkasse verpflichtet.

Bei Auftragsrücktritt, behalten wir uns vor vom Auftrag zurückzutreten und eine Auftragsstornogebühr von 4% der Nettoauftragssumme zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
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04. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Das Recht des Käufers zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Ausschluss zur Zurückbehaltung gilt auch dann nicht, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Ist der Käufer Vollkaufmann, steht ihm weder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags, noch das Zurückbehaltungsrecht wegen evtl. Gegenansprüche zu.
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05. Lieferungsverhinderung

Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Wird die verkaufte Ware durch hoheitliche Maßnahmen oder Ereignisse höherer Gewalt an der Lieferung gehindert, oder ohne unser Verschulden von unseren Vorlieferanten nicht beliefert, sind wir von der Leistungspflicht befreit oder können die Lieferung bis nach Beseitigung der Behinderung aufschieben.
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06. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer einzelne Rechnungen bezahlt hat.

Der Käufer verpflichtet sich, die Eigentumsvorbehaltsware vor vollständiger Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen weder mit Rechten Dritten zu belasten, noch einem Anderen zur Sicherung zu übereignen.

Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommenen Waren ohne Nachweis Abschläge bis zu 20% vom Rechnungsbetrag vorzunehmen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass keine oder keine wesentliche Wertminderung entstanden ist. Der Käufer ist uns für jede Art der weitergehenden Wertminderung, die die gelieferte Ware bei ihm erleidet, ersatzpflichtig.
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07. Versendungsgefahr

Das Versenden und die Beförderung der Ware vom Lieferwerk bzw. ab Lager Hersteller bzw. Firma zum Bestimmungsort des Käufers erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
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08. Gewährleistung

Für Mängel der gelieferten Waren leisten wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Käufers Gewähr wie folgt:
Wir sind berechtigt, Mängel durch mehrmalige Nachbesserungen oder, nach unserer Wahl gegen Rückgabe der mangelhaften Ware, durch Ersatzlieferung zu beseitigen.

Die Gewährleistung ist im Falle offensichtlichen Mangels ausgeschlossen, wenn der Käufer diesen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang schriftlich bei uns anzeigt. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen für alle Mängel, die bei pflichtmäßiger Untersuchung feststellbar sind und uns gegenüber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang schriftlich angezeigt werden.

Über die vorstehende Regelung hinaus leisten wir für die von uns gelieferten Waren, einwandfreie Installation vorausgesetzt, für Material- oder Herstellungsfehler Gewähr, wenn und soweit wir diese von unserem Lieferanten erhalten. Die Gewährfrist beträgt insoweit 2 Jahren ab Lieferung vom Werk. Ausgenommen hiervon sind Verbrauchsstoffe.

Für Garantieleistungen, welche über die zweijährige Gewährleistungsfrist hinaus gehen, haftet ausschließlich der Hersteller.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen als der vereinbarten Ware.

Daten, Angaben, Abbildungen, Beschreibungen und Masse sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewährleistung.
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09. Haftung

Wir haften lediglich für Schäden wegen grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Eine Haftung bei Mindererträgen durch Verschatten ist ausgeschlossen.

Für Schäden aus unerlaubter Handlung haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und einen Verlust von Daten wird nicht gehaftet.
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10. Erfüllungsort, Salvatorische Klausel

Erfüllungsort ist Ueckermünde.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.

Es gilt deutsches Recht, die Anwendung des Internationalen Handelsrechtes ist unzulässig.
WINSOLEnergy A. Ruhnke

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WINSOLEnergy * Liepgartener Straße 18 * 17373 Ueckermünde * Tel 039771.53040 * Fax 039771.53911 * info@winsol-energy.de